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Angebote & Produkte

Sie haben einen Auftrag?

Wir freuen uns über die Arbeit! Ihr Vorteil ist offensichtlich:

  • Arbeit outsourcen
  • Qualität und Termintreue
  • Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe
  • Ein gutes soziales Image


Ihre Firma ist zur Ausgleichsabgabe verpflichtet?

Gemäß § 71 SGB IX sind Private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, 5 Prozent der Arbeitsplätze Schwerbehinderten zur Verfügung zu stellen. Alternativ zahlt Ihre Firma nach § 77 SGB IX eine Ausgleichsabgabe.

Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für Behinderte zur Beschäftigung der Behinderten beitragen, können so gemäß § 223 SGB IX bis zu 50% des Lohnanteiles auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.

Für Ihre Wünsche und Aufträge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:
Jannes Förster, Produktionsleitung